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   BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52   

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BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52 (https://dejure.org/1953,2897)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1953 - 1 StR 803/52 (https://dejure.org/1953,2897)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1953 - 1 StR 803/52 (https://dejure.org/1953,2897)
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  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Es ist ihnen nicht zu entnehmen, ob der Kaffee, den der Angeklagte erwarb, zu dieser Zeit nach der Absicht der Schmuggler schon an seinem Bestimmungsort in Sicherheit gebracht, also zur Ruhe gekommen war oder nicht (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Das Revisionsgericht ist auch nicht in der Lage, eine - an sich zulässige - wahlweise Verurteilung des Angeklagten wegen Zollhinterziehung oder wegen Steuerhehlerei auszusprechen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BGH vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52 - und BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; RGSt 68, 257); denn es ist nicht ersichtlich, daß sich der Sachverhalt nicht noch eindeutig in der einen oder ändern Richtung aufklären läßt.
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Das Revisionsgericht ist auch nicht in der Lage, eine - an sich zulässige - wahlweise Verurteilung des Angeklagten wegen Zollhinterziehung oder wegen Steuerhehlerei auszusprechen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BGH vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52 - und BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; RGSt 68, 257); denn es ist nicht ersichtlich, daß sich der Sachverhalt nicht noch eindeutig in der einen oder ändern Richtung aufklären läßt.
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Sie hätte nach der Sachlage nur bejaht werden können, wenn der Angeklagte die Absicht gehabt hätte, auch in Zukunft geschmuggelte Güter zu erwerben und hierdurch einen wiederkehrenden Gewinn zu erzielen (BGHSt 3, 383 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Das Revisionsgericht ist auch nicht in der Lage, eine - an sich zulässige - wahlweise Verurteilung des Angeklagten wegen Zollhinterziehung oder wegen Steuerhehlerei auszusprechen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BGH vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52 - und BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; RGSt 68, 257); denn es ist nicht ersichtlich, daß sich der Sachverhalt nicht noch eindeutig in der einen oder ändern Richtung aufklären läßt.
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Die unerlaubte Verbringung von Kaffee über die Grenze ist als solche nicht nach den Vorschriften über den Bannbruch (§ 401 a RAbgO) strafbar, sondern - unter den Voraussetzungen des § 6 WiStG - nach Art VIII i.V. mit Art I Abs. 2 der VO Nr. 235, Art. 5 Abs. 2 b des AHK-Gesetzes Nr. 33 (BGHSt 4, 36).
  • RG, 01.11.1933 - I 1574/32

    1. Bei einfacher Zollhinterziehung sind die §§ 135, 155 VZG. gegenüber den §§

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Es ist ihnen nicht zu entnehmen, ob der Kaffee, den der Angeklagte erwarb, zu dieser Zeit nach der Absicht der Schmuggler schon an seinem Bestimmungsort in Sicherheit gebracht, also zur Ruhe gekommen war oder nicht (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].
  • RG, 09.11.1933 - II 756/33

    1. Zum Begriff der Einfuhr von Waren aus dem Auslande. 2. Ist ein vorsätzliches

    Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 1 StR 803/52
    Es ist ihnen nicht zu entnehmen, ob der Kaffee, den der Angeklagte erwarb, zu dieser Zeit nach der Absicht der Schmuggler schon an seinem Bestimmungsort in Sicherheit gebracht, also zur Ruhe gekommen war oder nicht (vgl. RGSt 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51].
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